1. SOZIALER MINDESTLOHN
Sozialer Mindestlohn ("SML").
Für unqualifizierte Arbeitnehmer : 239,61€ zum Index 100.
Für qualifizierte Arbeitnehmer: + 20% des "SML" für unqualifizierte Arbeitnehmer.
(1) Anwendbar nur im Rahmen einer « Hauptbeschäftigung».
(2) Satz für die Vorruhestandsregelungen sowie der rein gelegentlichen Zulagen und Vergütungen als auch Gratifikationen: 5,40%, davon Arbeitgeberanteil: 2,70%; Arbeitnehmeranteil: 2,70%.
(3) 5,90% davon 5,40% für Sachleistungen und 0,50% für Geldleistungen.
(4) Die verschiedenen Klassen der Krankenversicherung Mutualité präsentieren sich wie folgt:
(5) Diese Sätze gelten nur für die Unternehmen, die bei dem STI oder dem STM angemeldet sind.
(6) 1,4% der Bruttolöhne nach Abzug eines Freibetrags von einem Viertel des SML (4,31,20 €).
3. BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN
Mindest- und maximale Beitragsgrenzen für Löhne und Gehälter
§ monatliche Mindestbeitragsgrenze = 1 x sozialer Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer = 1.724,81€
§ monatliche Beitragsbemessungsgrenze = 5 x sozialer Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer = 8.624,04€
§ jährliche Beitragsbemessungsgrenze für 2010: 102.226,98€
4. PFLEGEVERSICHERUNG
Abschlag Pflegeversicherung
1/4 des sozialen Mindestlohnes für unqualifizierte Arbeitnehmer: 431,20€
(Ein Arbeitnehmer der mindestens 160h/Monat arbeitet hat Anspruch auf diesen kompletten Abschlag)
5. ELTERNURLAUB
Monatliche Pauschalentschädigung
Bei Vollzeiturlaub (6 Monat): 1.778,31€
Bei Teilzeiturlaub (12 Monat): 889,15€
6. VERGÜTUNG FÜR SCHÜLER UND STUDENTEN
Vergütungen für Schüler und Studenten während der Schul- und Semesterferien