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Newsletter - Juli 2010

1. SOZIALER MINDESTLOHN

Sozialer Mindestlohn ("SML").

Für unqualifizierte Arbeitnehmer : 239,61€ zum Index 100.

 


Für qualifizierte Arbeitnehmer: + 20% des "SML" für unqualifizierte Arbeitnehmer.

 

2. SOZIALABGABEN

Beitragssatz (1)

 

 

(1)  Anwendbar  nur im Rahmen einer « Hauptbeschäftigung».

(2) Satz für die Vorruhestandsregelungen sowie der rein gelegentlichen Zulagen und Vergütungen als auch Gratifikationen: 5,40%, davon Arbeitgeberanteil: 2,70%; Arbeitnehmeranteil: 2,70%.

(3) 5,90% davon 5,40% für Sachleistungen und 0,50% für Geldleistungen.

(4) Die verschiedenen Klassen der Krankenversicherung Mutualité präsentieren sich wie folgt:

 

 


(5)
 Diese Sätze gelten nur für die Unternehmen, die bei dem STI oder dem STM angemeldet sind.

(6) 1,4% der Bruttolöhne nach Abzug eines Freibetrags von einem Viertel des SML (4,31,20 €). 

3. BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN

Mindest- und maximale Beitragsgrenzen für Löhne und Gehälter

                                               

§ monatliche Mindestbeitragsgrenze  =  1 x sozialer Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer =  1.724,81€        

§ monatliche Beitragsbemessungsgrenze  =  5 x sozialer Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer  = 8.624,04€ 

§ jährliche Beitragsbemessungsgrenze für 2010: 102.226,98€

4. PFLEGEVERSICHERUNG

Abschlag Pflegeversicherung

 

1/4 des sozialen Mindestlohnes für unqualifizierte Arbeitnehmer: 431,20€

 (Ein Arbeitnehmer der mindestens 160h/Monat arbeitet hat Anspruch auf diesen kompletten Abschlag)

 

5. ELTERNURLAUB

Monatliche Pauschalentschädigung

                                               

Bei Vollzeiturlaub (6 Monat): 1.778,31€

Bei Teilzeiturlaub (12 Monat): 889,15€

6. VERGÜTUNG FÜR SCHÜLER UND STUDENTEN

Vergütungen für Schüler und Studenten während der Schul- und Semesterferien