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Newsletter - Neue anwendbare Sozialparameter ab dem 1. Januar 2011

 

 

NEUE ANWENDBARE SOZIALPARAMETER AB DEM 1. JANUAR 2011

INDEX : 719,84   

   
  1.           
SOZIALER MINDESTLOHN


Sozialer Mindestlohn ("SML")

 

Für unqualifizierte Arbeitnehmer : 244,16 € zum Index 100

 

Für qualifizierte Arbeitnehmer: + 20% des "SML" für unqualifizierte Arbeitnehmer

 

 

            2.            SOZIALABGABEN

 

Beitragssatz (1)

 

 

(1)  Anwendbar  nur im Rahmen einer « Hauptbeschäftigung».

(2) Satz für die Vorruhestandsregelungen sowie der rein gelegentlichen Zulagen und Vergütungen als auch Gratifikationen: 5,60%, davon Arbeitgeberanteil: 2,80%; Arbeitnehmeranteil: 2,80%.

(3) 6,10% davon 5,60% für Sachleistungen und 0,50% für Geldleistungen.

(4) Die verschiedenen Klassen der Krankenversicherung Mutualité präsentieren sich wie folgt:

 

(5) Diese Sätze gelten nur für die Unternehmen, die bei dem STI oder dem STM angemeldet sind.

(6) 1,4% der Bruttolöhne nach Abzug eines Freibetrags von einem Viertel des SML (439,39 €).

(7) 0,80% der Bruttolöhne nach Abzug eines Freibetrags von 1x SML (1.757,56 €).

 

 

3.         BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN

 

 Mindest- und maximale Beitragsgrenzen für Löhne und Gehälter

 

- monatliche Mindestbeitragsgrenze  =  1 x sozialer Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer =     1.757,56 €.
- monatliche Beitragsbemessungsgrenze  =  5 x sozialer Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer  = 8.787,81 €.
- Jährliche Beitragsbemessungsgrenze für 2011: 105.453,72 €.

             

4.         PFLEGEVERSICHERUNG

 

 Abschlag Pflegeversicherung

 1/4 des sozialen Mindestlohnes für unqualifizierte Arbeitnehmer: 439,39 €.
 

 (Ein Arbeitnehmer der mindestens 150Std/Monat arbeitet hat Anspruch auf diesen kompletten Abschlag).

 

 

5.         KRISENABGABE

 

Abschlag Krisenabgabe
1 x sozialer Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer: 1.757,56 €.

(Ein Arbeitnehmer der mindestens 150 Std/Monat arbeitet hat Anspruch auf diesen Kompletten Abschlag).

 

 

6.         ELTERNURLAUB

Monatliche Pauschalentschädigung

Bei Vollzeiturlaub (6 Monat): 1.778,31 €

Bei Teilzeiturlaub (12 Monat): 889,15 €

 

 

 

7.         VERGüTUNG FüR SCHüLER UND STUDENTEN

 

 

Vergütungen für Schüler und Studenten während der Schul- und Semesterferien

 

 

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