NEUE ANWENDBARE SOZIALPARAMETER AB DEM 1. JANUAR 2011
INDEX : 719,84
1. SOZIALER MINDESTLOHN
Sozialer Mindestlohn ("SML")
Für unqualifizierte Arbeitnehmer : 244,16 € zum Index 100
Für qualifizierte Arbeitnehmer: + 20% des "SML" für unqualifizierte Arbeitnehmer
(1) Anwendbar nur im Rahmen einer « Hauptbeschäftigung».
(2) Satz für die Vorruhestandsregelungen sowie der rein gelegentlichen Zulagen und Vergütungen als auch Gratifikationen: 5,60%, davon Arbeitgeberanteil: 2,80%; Arbeitnehmeranteil: 2,80%.
(3) 6,10% davon 5,60% für Sachleistungen und 0,50% für Geldleistungen.
(4) Die verschiedenen Klassen der Krankenversicherung Mutualité präsentieren sich wie folgt:
(5) Diese Sätze gelten nur für die Unternehmen, die bei dem STI oder dem STM angemeldet sind.
(6) 1,4% der Bruttolöhne nach Abzug eines Freibetrags von einem Viertel des SML (439,39 €).
(7) 0,80% der Bruttolöhne nach Abzug eines Freibetrags von 1x SML (1.757,56 €).
3. BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN
Mindest- und maximale Beitragsgrenzen für Löhne und Gehälter
- monatliche Mindestbeitragsgrenze = 1 x sozialer Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer = 1.757,56 €.
- monatliche Beitragsbemessungsgrenze = 5 x sozialer Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer = 8.787,81 €.
- Jährliche Beitragsbemessungsgrenze für 2011: 105.453,72 €.
4. PFLEGEVERSICHERUNG
Abschlag Pflegeversicherung
1/4 des sozialen Mindestlohnes für unqualifizierte Arbeitnehmer: 439,39 €.
(Ein Arbeitnehmer der mindestens 150Std/Monat arbeitet hat Anspruch auf diesen kompletten Abschlag).
5. KRISENABGABE
Abschlag Krisenabgabe
1 x sozialer Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer: 1.757,56 €.
(Ein Arbeitnehmer der mindestens 150 Std/Monat arbeitet hat Anspruch auf diesen Kompletten Abschlag).
6. ELTERNURLAUB
Monatliche Pauschalentschädigung
Bei Vollzeiturlaub (6 Monat): 1.778,31 €
Bei Teilzeiturlaub (12 Monat): 889,15 €
7. VERGüTUNG FüR SCHüLER UND STUDENTEN
Vergütungen für Schüler und Studenten während der Schul- und Semesterferien
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