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Newsletter - Reise und Aufenthaltskosten

6. Februar 2012

Anwendbare Bestimmungen ab dem 1. Januar 2012
 
INHALT  

 
1.    Spesensätze für Dienstreisen innerhalb Luxemburgs
2.    Spesensätze für Dienstreisen ins Ausland
3.    Spesensätze für Dienstreisen nach Luxemburg
4.    Kilometerpauschale für Dienstfahrten mit dem eigenen Wagen
5.    Spesensätze für Arbeitnehmer, die auf Baustellen arbeiten
6.    Spesensätze für Berufsfahrer


Die steuer- und sozialversicherungsfreie Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kann auf zwei Arten erfolgen:


    •    Entweder der Arbeitgeber erstattet dem Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten auf Grundlage von entsprechenden Belegen (Rechnungen);
    •    Oder, der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalentschädigung, deren Betrag vom Luxemburger Gesetzgeber festgelegt worden ist und hierunter aufgezählt wird.

 

1.    SPESENSÄTZE FÜR DIENSTREISEN INNERHALB LUXEMBURGS

Die Entschädigung für Dienstreisen des Arbeitnehmers innerhalb Luxemburgs beläuft sich auf:

    •    Tagesentschädigung: 14€
    •    Nachtentschädigung: 56€
 
2.    SPESENSÄTZE FÜR DIENSTREISEN INS AUSLAND

Die Entschädigung für Dienstreisen des Arbeitnehmers ins Ausland ist folgendermaßen festgelegt (in Euro):

 

*Tarif anwendbar vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012.
**Tarif anwendbar vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2012.

1.    SPESENSÄTZE FÜR DIENSTREISEN NACH LUXEMBURG

Die pauschalen Entschädigungen für Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten und eine Dienstreise nach Luxemburg unternehmen, belaufen sich auf:

    •    Tagesentschädigung: 60€
    •    Nachtentschädigung: 180€

2.    KILOMETERPAUSCHALE FÜR DIENSTFAHRTEN MIT DEM EIGENEN WAGEN

Die Kilometerpauschale für Dienstfahrten des Arbeitnehmers mit dem eigenen Wagen ist bis zu einem maximalen Betrag von:

0,40€ pro Km

steuerfrei, unabhängig von der Anzahl der zurückgelegten Kilometer sowie des Hubraumes des benutzen Wagens.

3.    SPESENSÄTZE FÜR ARBEITNEHMER, DIE AUF BAUSTELLEN ARBEITEN

Die Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten für Arbeitnehmer, die auf Baustellen arbeiten, ist durch spezifische Bestimmungen geregelt.

4.    SPESENSÄTZE FÜR BERUFSFAHRER

Spezifische Bestimmungen bestehen auch für die Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten der Berufsfahrer.

 

 

Janique Bultot                              Louise Lauwerier
+352 47 68 47 445                       +352 47 68 47 475

 

IF-Advisory übernimmt keinerlei Haftung für eventuell falsche oder unvollständige Angaben, die aus der Anwendung der hier angegebenen Informationen entstehen können. Dieses Dokument wurde zu rein informativen Zwecken veröffentlicht.